Sitzung
BA/002/2015
Gremium
Bauausschuss
Raum
Barleben, im Gemeindesaal der Gemeinde Barleben, Breiteweg 147, 39179 Barleben
Datum
01.06.2015
Zeit
18:30-20:30 Uhr

Öffentlicher Teil:

Ö 1
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 
Ö 2
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
 
Ö 3
Niederschrift der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 23.02.2015 (öffentlicher Teil)

Beschluss: Kenntnis genommen

 
Ö 3.1
Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Fachausschusses
 
Ö 3.2
Festlegungskontrolle des Protokolls vom 23.02.2015

Beschluss: Kenntnis genommen

IV-0014/2015
Ö 3.3
Anfragen zur Niederschrift
 
Ö 4
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
 
Ö 5
Anfragen zu den Mitteilungen und Anfragen, Anregungen und Anträge
 
Ö 6
Anträge zur Aufnahme in die nächste Tagesordnung
 
Ö 7
Berufung des Wehrleiters der Ortsfeuerwehr Meitzendorf in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren.

Beschluss: zurückgestellt

BV-0042/2015
Ö 8
Berufung des stellvertretenden Gemeindewehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Barleben in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren

Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

BV-0040/2015
Ö 9
Berufung des stellvertretenden Wehrleiters der Ortsfeuerwehr Meitzendorf in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren

Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

BV-0041/2015
Ö 10
Bebauungsplan Nr. 30 für das Wohngebiet "Alte Ziegelei" zwischen Breiteweg und Rothenseer Straße der Gemeinde Barleben / Ortschaft Barleben Verfahrens-, Entwurfs- und Auslagebeschluss

Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

BV-0033/2015
Ö 11
Bebauungsplan Nr. 32 für das Wohngebiet "Helldamm Nord-Ost" der Gemeinde Barleben / Ortschaft Barleben Entwurfs- und Auslagebeschluss

Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

BV-0034/2015
Ö 12
Vorzeitiger B-Plan Nr. 31 für das Gebiet „Schinderwuhne Süd„ der Gemeinde Barleben / Ortschaft Barleben Vorentwurf

Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

BV-0014/2014/1
Ö 13
Benennung einer Straße

Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

BV-0031/2015
Ö 14
Benennung einer Straße

Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

BV-0030/2015
Ö 15
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 mit örtlicher Bauvorschrift für den Bereich „Ortskern Nordwest“ der Gemeinde Barleben / Ortschaft Meitzendorf Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

BV-0032/2015
Ö 16
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Wohngebiet "Backhausbreite" der Gemeinde Barleben / Ortschaft Barleben Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

BV-0036/2015
Ö 17
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Barleben für das Jahr 2015

Beschluss: geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

BV-0037/2015
Ö 18
Schulwegsicherung in der Gemeinde Barleben, hier Schwerpunkt Ortschaft Ebendorf

Beschluss: Kenntnis genommen mit Festlegungen

IV-0011/2015

Nicht öffentlicher Teil:

N 19
Niederschrift der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 23.02.2014 (nicht öffentlicher Teil)
 
N 19.1
Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Fachausschusses
 
N 19.2
Anfragen zur Niederschrift
 
N 20
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Wohngebiet "Backhausbreite" der Gemeinde Barleben / Ortschaft Barleben - Städtebaulicher Vertrag
 
N 21
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 mit örtlicher Bauvorschrift für den Bereich „Ortskern Nordwest“ der Gemeinde Barleben / Ortschaft Meitzendorf - Verwaltungsabsprache zur Kostenübernahme
 
N 22
Meinungsaustausch zu nicht öffentlich zu beratenden Themen
 

Öffentlicher Teil:

Ö 23
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